Hinweise zur dauerhaften Haarentfernung
Aus aktuellem Anlass einer Klagewelle an Kosmetikstudios in Deutschland bezüglich der Kavitationsgeräte (Siehe Artikel ”Abmahnungen vermeiden” von RA Dr. Florian Meyer, Juravendis Rechtsanwälte München in der Dezember Ausgabe 2010 vom Magazin BEAUTY FORUM) und wegen einem Gerichtsbeschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 30.09.2010 zu einer irreführenden Werbung eines anderen Unternehmens mit dem Begriff „dauerhafte Haarentfernung“ , möchten wir Sie auf folgendes hinweisen:
Bitte achten Sie bei Ihrer Werbung darauf, dass Sie nicht für einen Betrachter den Eindruck erwecken, als ob ein Behandlungserfolg garantiert wird, vor allem in der Weise, dass ein behandeltes Areal völlig haarfrei sein wird oder Haare nie wieder nachwachsen (z.B. durch Aussagen wie „Garantiert haarfrei“, oder „nie wieder rasieren“, „haarfrei für immer“ etc.).
Den Begriff der „dauerhaften Haarentfernung“ sollten Sie in Werbematerialien daher immer nur mit einer entsprechenden Aufklärung hinsichtlich des Behandlungsergebnisses verwenden, um Abmahnungen im Vorfeld entgegen zu wirken. Diese Aufklärung sollte überall dort deutlich erfolgen, wo Sie den Begriff „dauerhafte Haarentfernung“ verwenden. Die Aufklärung könnte wie folgt lauten, wobei es sich nur um einen unverbindlichen Vorschlag unsererseits handelt:
Hinweis zum Begriff „dauerhafte Haarentfernung“
Bisher existiert keine gesetzliche Definition des weitläufig verbreiteten Begriffs der "dauerhaften Haarentfernung". Wir definieren die dauerhafte Haarentfernung als die nachhaltige Veränderung des Haarwachstums über Zeit mit einer länger anhaltenden haarfreien Haut und reduziertem Haarnachwuchs mit weniger Haaren. Dauerhafte Haarentfernung wird durch ein professionelles Epilationsverfahren, welches die Wachstumsgrundlage der Haarfollikel in seiner anagenen Wachstumsphase über Zeit verändert-, bzw. reduziert, erzielt. Auf Grund der natürlichen Haarwachstumszyklen ist die regelmäßige Anwendung des dauerhaften Epilationsverfahrens über Zeit erforderlich, um die vorhandenen, nachwachsenden und neuen Haaren in ihrer anagenen Wachstumsphase entsprechend zu beeinflussen. Der allgemein gebräuchliche Begriff „dauerhafte Haarentfernung“ darf aber nicht dahingehend verstanden werden, dass die Haare nie wieder nachwachsen. Die Auswirkung bzw. der Langzeiteffekt des dauerhaften Epilationsverfahrens hängt nämlich von der unterschiedlichen genetischen Disposition und dem Hormonhaushalt der einzelnen Person ab. Daher können bestimmte Aussagen über die Anzahl der erforderlichen Behandlungen oder den Zeitraum, in dem die Haare in dem behandelten Areal reduziert bzw. entfernt sind, nicht pauschalisiert werden. Aufgrund des natürlichen Haarwachstumszyklus ist aus biologischer Sicht auch nicht zu erwarten, eine 100-prozentige haarfreie Haut/Behandlung zu bekommen. Erfahrungsgemäß bilden sich zudem mit der Zeit wieder ganz neue Haare (z.B. aus Schläferfollikel) und können Nachbehandlungen erforderlich machen.
Wenn Sie eine ausführlichere Beratung und Information wünschen, welche konkreten Werbeaussagen
Sie für Ihr Kosmetikstudio und Ihre angebotenen Leistungen verwenden sollten, empfiehlt danlab ltd. der
Fachkosmetik-Spezialist für Rechtsberarung: Dr. Florian Meyer, Rechtsanwalt, Juravendis Rechtsanwälte,
München; Tel. 089 24 29 075 0, E-Mail: This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. , Web: www.juravendis.de.
Sie für Ihr Kosmetikstudio und Ihre angebotenen Leistungen verwenden sollten, empfiehlt danlab ltd. der
Fachkosmetik-Spezialist für Rechtsberarung: Dr. Florian Meyer, Rechtsanwalt, Juravendis Rechtsanwälte,
München; Tel. 089 24 29 075 0, E-Mail: This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. , Web: www.juravendis.de.
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